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   OLG Hamm, 02.06.2014 - III-1 Vollz (Ws) 170/14   

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https://dejure.org/2014,14375
OLG Hamm, 02.06.2014 - III-1 Vollz (Ws) 170/14 (https://dejure.org/2014,14375)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.2014 - III-1 Vollz (Ws) 170/14 (https://dejure.org/2014,14375)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - III-1 Vollz (Ws) 170/14 (https://dejure.org/2014,14375)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sanitärbereich, Toilettenkabine, Dusche, Waschbecken, Sicherungsverwahrung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sanitärbereich, Toilettenkabine, Dusche, Waschbecken, Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baulich abgetrennter Sanitärbereich in der Unterbringung des Sicherungsverwahrten

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SVVollzG NW § 14
    Baulich abgetrennter Sanitärbereich in der Unterbringung des Sicherungsverwahrten umfasst nur Toilette, nicht Waschbecken oder Dusche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    JVA: Dusche im eigenen Zimmer für Sicherungsverwahrten?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Dusche im eigenen Zimmer?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sicherungsverwahrter kann keine eigene Dusche im Zimmer verlangen - Baulich abgetrennter Sanitärbereich muss keine Dusche enthalten

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - IV StVK 371/13
  • OLG Hamm, 02.06.2014 - III-1 Vollz (Ws) 170/14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 299/12

    Sicherungsverwahrung; Wahrung des Abstandsgebots; Vollzugskonzeption; Größe des

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2014 - 1 Vollz (Ws) 170/14
    Im Rahmen der Gesetzgebungsgeschichte ist aber zu sehen, dass die Diskussion bzgl. Sanitäreinrichtungen in Hafträumen vornehmlich um eine baulich abgetrennte Toilette geführt wurde bevor das SVVollzG geschaffen worden ist (vgl. etwa OLG Hamm NStZ-RR 2013, 123; OLG Hamm, Beschl. v. 19.12.2012 - I - 11 W 67/12 = BeckRS 2013, 01425).

    Der Senat hat bereits früher klargestellt, dass sich die Frage der Wahrung des Abstandsgebots nicht allein nach dem Vorhandensein einzelner Ausstattungsmerkmale beantworten lässt, sondern im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Unterbringungsbedingungen zu beantworten ist (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 123).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2014 - 1 Vollz (Ws) 170/14
    Auch das Abstandsgebot (vgl. BVerfG NJW 2011, 1931) gebietet eine solche Ausstattung jedenfalls dann nicht, wenn - wie hier - anderweitige Dusch- oder Bademöglichkeiten mit - aufgrund der Abtrennung - vergleichbarer Wahrung der Intimsphäre (deren Schutz soll das Zimmer des Untergebrachten nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ebenfalls dienen, vgl. LT-Drs. 16/1435 S. 71), wie bei individuellen Duschräumlichkeiten, vorgesehen sind.
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 67/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2014 - 1 Vollz (Ws) 170/14
    Im Rahmen der Gesetzgebungsgeschichte ist aber zu sehen, dass die Diskussion bzgl. Sanitäreinrichtungen in Hafträumen vornehmlich um eine baulich abgetrennte Toilette geführt wurde bevor das SVVollzG geschaffen worden ist (vgl. etwa OLG Hamm NStZ-RR 2013, 123; OLG Hamm, Beschl. v. 19.12.2012 - I - 11 W 67/12 = BeckRS 2013, 01425).
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